Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Gegenstand des Auftrages
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen CYCLE ZERO VISUAL GmbH, nachfolgend in Kurzform „CZVISUAL“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftragsgeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragsgebers werden von CZVISUAL nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen CZVISUAL und dem Auftragsgebern zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (Briefpost oder E-Mail) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
(3) Ein Vertrag zwischen CZVISUAL und dem Auftragsgeber gilt als zustande gekommen, wenn CZVISUALdie Beauftragung durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Auftragsgeber angenommen hat oder der Auftragsgeber einen von CZVISUAL geschriebenen Kostenvoranschlag annimmt. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.
(4) CZVISUAL erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen digitale Visualisierung und interaktive Präsentation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Auftrag, Briefings, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.


§2 Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags
(1) Grundlage für die Arbeiten und Auftragsbestandteil sind neben dem Auftrag die vom Auftragsgeber an CZVISUAL auszuhändigende Projektliste, dessen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
(2) Jede Änderung und/oder Ergänzung des Auftrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftragsgeber zu tragen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen CZVISUAL, das vom Auftragsgeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftragsgeber gegen CZVISUAL resultiert daraus nicht. Dies gilt auchdann, wenn dadurch für den Auftragsgeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
(4) Der Auftragsgeber akzeptiert die verbindlichen Arbeitsphasen von CZVISUAL, die im Projektablauf jederzeit einsehbar sind. Er verpflichtet sich am Ende jeder Arbeitsphase eine textliche Abnahme (z.B. per E-Mail) an CZVISUAL zu senden. Ohne textliche Freigabe wird die darauf folgende Arbeitsphase nicht begonnen.


§3 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragsgeber erklärt, dass CZVISUAL für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Auftragsgeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritterverletzt werden. Der Auftragsgeber stellt CZVISUAL von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
(2) Jeder an CZVISUAL erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten durch CZVISUAL zu Gunsten des Auftragsgebers an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
(3) Alle Arbeiten von CZVISUAL sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(4) Ohne Zustimmung von CZVISUAL dürfen die erstellten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
(5) Die Werke von CZVISUAL dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftragsgeber mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
(6) CZVISUAL behält sich vor, die erstellten Leistungen zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen. Weiterhin behält sich CZVISUAL das Recht vor, die erstellten Leistungen weiter zu bearbeiten oder zu verändern. Der Auftragsgeber räumt CZVISUAL die umfassenden und nicht beschränkten Nutzungsrechte an den Daten und Unterlagen ein, welche den Leistungen zu Grunde liegen, soweit sie für eine Nutzung der Leistungen durch CZVISUAL erforderlich sind. Dies schließt eine kommerzielle Nutzung mit ein.
(7) Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung © CYCLE ZERO VISUAL GmbH erfolgt.
(8) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von CZVISUAL.
(9) Über den Umfang der Nutzung steht CZVISUAL ein Auskunftsanspruch zu.
(10) Im Übrigen gelten die Regelungen des ‚Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte‘ der BRD.


§4 Vergütung
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht CZVISUAL ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
(2) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann CZVISUAL dem Auftragsgeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftragsgeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von CZVISUAL verfügbar sein.
(3) Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftragsgebern, und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden CZVISUAL alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungenvergütet und CZVISUAL von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
(4) Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


§5 Zusatzleistungen
(1) Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Sollte es zu keiner Einigung zwischen CZVISUAL und dem Auftragsgeber über die Höhe der Nachhonorierung kommen, ist CZVISUAL berechtigt, den Auftrag entsprechend 4.3. dieser AGB zu beenden.


§6. Geheimhaltungspflicht von CZVISUAL
(1) CZVISUAL ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags vom Auftragsgebern erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Davon ausgeschlossen sind Informationen und Kenntnisse, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch CZVISUAL bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Geheimhaltungspflichten berechtigter Personen öffentlich bekannt wurden. Die erstellten Leistungen dürfen durch CZVISUAL entsprechend §3 Abs.6 veröffentlicht werden.
(2) CZVISUAL behält sich das Recht vor, unter Wahrung der Qualitätsstandards von CZVISUAL Teile eines Auftrages oder ganze Aufträge technisch (Rechenkapazitäten) oder physisch auszulagern. Im Falle der Auslagerung verpflichtet sich CZVISUAL die ausgelagerten Daten mit Verträgen zur Geheimhaltung zu schützen.


§7 Pflichten des Auftragsgebern
(1) Der Auftragsgeber stellt CZVISUAL alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und unverzüglich Verfügung.


§8 Gewährleistung und Haftung von CZVISUAL
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch CZVISUAL erarbeiteten und durchgeführten Aufträge wird vom Auftragsgeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. CZVISUAL ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern CZVISUAL diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Auftragsgeber stellt CZVISUAL von Ansprüchen Dritter frei, welche aus dieser Vertragsbeziehung resultieren, wenn CZVISUAL auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragsgebers gehandelt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch CZVISUAL beim Auftragsgeber hat unverzüglich nach Bekanntwerden in textlicher Form zu erfolgen.
(2) CZVISUAL haftet in keinem Fall wegen der in den Aufträgen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftragsgebers. CZVISUAL haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

(3) CZVISUAL haftet nur für Schäden, die CZVISUAL, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von CZVISUAL wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung vonCZVISUAL für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von CZVISUAL nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.


§9 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
(1) Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von CZVISUAL angefertigt werden, verbleiben bei CZVISUAL. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.


§10 Auftragsdauer, Kündigungsfristen
(1) Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Ist der Auftrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.


§11 Schlussbestimmungen

(1)Der Auftragsgeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Auftrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragsgeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von CZVISUAL.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.


Alle Informationen auf dieser Website können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
Copyright © 2012-2022 CYCLE ZERO VISUAL GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
CYCLE ZERO VISUAL GmbH, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Letzte Aktualisierung am 30.04.15.